Für eine adäquate medizinische Versorgung ist die flächendeckende Verteilung niedergelassener (Fach-)Ärztinnen und Ärzte unerlässlich. Dies gilt besonders für Flächenlandkreise und ländliche Regionen wie dem Landkreis Haßberge. 

Verschiedene Institutionen haben sich daher das Ziel gesetzt, durch Fördermaßnahmen die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten zu unterstützen.

Gerne möchten wir im Rahmen der Gesundheitsregionplus angehende Ärztinnen und Ärzte im Einstieg in die Berufsausübung in der Region unterstützen und bieten Ihnen nachstehend daher eine Übersicht über landesweite und regionale Angebote und Programme.

 

Förderung von Medizinstudierenden durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Ein wichtiges Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, Medizinstudierende frühzeitige für eine spätere Tätigkeit im ländlichen Raum zu motivieren, um auch in Zukunft eine flächendeckende und wohnortnahe medizinische Versorgung auf qualitativ hohem Niveau in Bayern gewährleisten zu können. Zudem begrüßt es der Freistaat Bayern, wenn Medizinerinnen und Mediziner als Ärztin oder Arzt im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) des Freistaates Bayern tätig werden, da es für den ÖGD schwierig ist, ausreichend qualifizierten ärztlichen Nachwuchs zu gewinnen.

Der Freistaat Bayern fördert deshalb über die „Förderrichtlinie zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum und zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern (Medizinstipendienrichtlinie – MedStipR)“ Medizinstudierende, die bereit sind, nach dem Studium als Ärztin oder Arzt im ländlichen Raum oder im ÖGD tätig zu sein, mit einem Stipendium in Höhe von 600 Euro pro Monat. Die Förderung von Medizinstudierenden ist eine von drei Fördersäulen des Förderprogramms zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum der Bayerischen Staatsregierung. 

HIER finden Sie weitere Informationen sowie die Möglichkeit einen Antrag zu stellen.

 

 

Landarztprämie des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege

Zentrales Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von Alter, Einkommen und sozialer Herkunft eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu gewährleisten. In den nächsten Jahren werden viele Ärztinnen und Ärzte ihre Praxis altersbedingt aufgeben.
Immer weniger Ärztinnen und Ärzte entscheiden sich momentan für eine Niederlassung im ländlichen Raum. Der Freistaat Bayern gewährt daher eine Prämie für die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten, die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Filialbildungen in medizinisch schlechter versorgten Regionen.

Die Bayerische Gesundheitsagentur ist zuständig bei fachlichen Fragestellungen sowie die Öffentlichkeitsarbeit zur Landarztprämie. Das LGL ist im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege auch Bewilligungsbehörde in Bezug auf die Gewährung einer Landarztprämie. 

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KVB-Famulaturförderung "FamuLAND"

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) bietet jährlich das Famulaturförderprogramm "FamuLAND" an. Damit möchte die KVB aktiv für Medizinstudierende des gesamten Bundesgebietes finanziell unterstützen ihre Famulatur in einem ländlichen Gebiet Bayerns zu absolvieren.

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Beste Landpartie Allgemeinmedizin (BeLA) - KVB-Förderung für "BeLA"-Lehrpraxen

Die "Beste Landpartie Allgemeinmedizin" (BeLA) ist ein Programm, um Medizinstudierende mit Interesse für die Allgemeinmedizin über das Studium hinweg zu fördern. Die Initiative wird durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege finanziell gefördert. Teilnehmer der "BeLA"-Klasse finden sich semesterübergreifend zusammen und entwickeln ihre ärztlichen Kompetenzen weiter. Das "BeLA"-Programm bietet dafür den Rahmen und basiert auf drei Säulen:

1. Studienbegleitendes Vertiefungscurriculum in der Allgemeinmedizin mit Schwerpunkt auf praxisorientierten Lehrinhalten

2. Individuelle Betreuung durch erfahrene ärztliche Kollegen (Mentoring)

3. Schnittstelle zu BeLA-Lehrkrankenhäusern in ländlichen Regionen

Im Rahmen des "BeLA"-Programms können junge Mediziner ein monatliches Stipendium in Höhe von 600 Euro bis zum Ende des Medizinstudiums, für längstens 48 Monate, erhalten.

Die KVB unterstützt "BeLA" finanziell mit insgesamt 240.000 Euro Fördervolumen. Allgemeinmedizinische Lehrpraxen, die im Rahmen des Programms einen "BeLA"-Studierenden während eines Tertials im Praktischen Jahr in ihrer Praxis ausbilden, haben die Möglichkeit, eine finazielle Förderung für ihre zusätzlichen Aufwände zu beantragen.

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Förderung PJ - Bayerischer Hausärztverband

Gefördert werden alle Medizinstudierenden, die ihr Wahltertial in der Allgemeinmedizin absolvieren, sowie die dazu gehörigen Lehrpraxen, die Mitglied im Bayerischen Hausärzteverband sind und an den Hausarztverträgen des Bayerischen Hausärzteverbandes teilnehmen.

Studierende, die die vier Kriterien erfüllen, erhalten Fahrt- und Wohnkostenzuschüsse in Höhe ihrer tatsächlichen Kosten (z.B. Einzel-, Wochen- oder Monatstickets zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, Fahrtkosten mit dem eigenen PKW, Miet- und Mietnebenkosten). Maximal werden pro Monat bis maximal 600 Euro unterstützt. Das Geld wird in Teilbeträgen mit dem Beginn des PJ-Tertials immer am Monatsanfang ausbezahlt.

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Förderung Famulatur - Bayerischer Hausärztverband

Um Medizinstudierenden die Famulatur in einer Landarztpraxis zu ermöglichen, fördern wir mit der TK Landesvertretung Bayern in einem gemeinsamen Projekt Unterbringungs- und Reisekosten bis zu einem Betrag von 600 Euro. Voraussetzung für die Auszahlung der Fördersumme ist, dass ihr nicht bereits eine andere Famulaturförderung in Anspruch nehmt.

Alle Studierenden einer deutschen Medizinischen Fakultät, die sich im Klinischen Abschnitt ihres Studiums der Humanmedizin befinden. Nach unserer Richtlinie können wir bis zu 25 Studierende im Kalenderjahr fördern.

Die Förderung in Höhe von 500,00 € wird euch im Anschluss an die Famulatur ausgezahlt. Ist die Lehrpraxis mehr als 80 Fahrtkilometer vom Universitätsstandort entfernt, dann erhöht sich euer Förderbetrag um 100,00 €.

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Darüber hinaus startete nun das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege kürzlich eine neue digitale Informationsplattform zu den Fördermöglichkeiten für Medizinerinnen und Mediziner in ganz Bayern. Damit werden erstmalig sämtliche Förderangebote von Staat, Kommunen und weiteren Akteuren des Gesundheitswesens in einer zentralen Datenbank gesammelt. Dazu gehören neben der Landarztprämie auch Förderungen für das Medizinstudium wie Stipendien und Programme für die berufliche Weiterentwicklung von Ärztinnen und Ärzten. Die Datenbank ist unter folgender Seite erreichbar: Fördermöglichkeiten für Medizinstudenten (bayern.de)

 

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